1Kraft-Wärme-Kopplung als Grundprinzip
Ein Blockheizkraftwerk erzeugt Strom und Wärme gleichzeitig aus einem Energieträger, meist Erd- oder Biogas. Ein Verbrennungsmotor treibt einen Generator an, der Strom liefert. Die Abwärme aus Motor, Abgas und Kühlkreislauf wird über Wärmetauscher ausgekoppelt und ins Heiznetz eingespeist. Dieses Prinzip heißt Kraft-Wärme-Kopplung.
Im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme aus Erdgas, nutzt ein BHKW den eingesetzten Brennstoff deutlich effizienter. Ein Teil der Energie, die bei reiner Stromerzeugung als Abwärme verloren ginge, wird stattdessen als Nutzwärme ausgekoppelt. Gesamtwirkungsgrade von 85 bis 95 % bei Brennwerttechnik sind für moderne Module keine Ausnahme.
Wie wirtschaftlich eine Anlage tatsächlich läuft, entscheidet sich aber nicht allein über die Technik, sondern über drei Fragen: Wo wird sie eingesetzt, wie wird sie betrieben und wie wird der erzeugte Strom vergütet.
Darin steckt zugleich ein grundsätzliches "Dilemma" vieler BHKW-Projekte: Angeschafft werden sie primär zur Wärmeversorgung, wirtschaftlich tragen sie sich in der Regel aber erst über die Stromnutzung. Ob ein BHKW daher wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt ebenfalls damit zusammen wie Strom und Wärme eingesetzt werden können.
2Typische Einsatzfelder und erste Auslegungshinweise
Ein BHKW eignet sich vor allem für Objekte mit einem gleichzeitigen und über weite Teile des Jahres kontinuierlichen Bedarf an Strom und Wärme. Fehlt diese Gleichzeitigkeit, etwa bei stark saisonalen Lasten, sinkt die Zahl der wirtschaftlich sinnvollen Betriebsstunden schnell.
In der Praxis finden sich BHKW-Module entsprechend in drei wiederkehrenden Anwendungsfeldern: in der Nah- und Fernwärme, etwa bei Wohnsiedlungen, Gewerbeparks, im Contracting sowie bei Quartieren und Mehrfamilienhäusern mit konstanter Wärmeabnahme. Außerdem im kommunalen Bereich, etwa bei Krankenhäusern, Schulzentren, Schwimmbädern, Altenpflegeheimen oder Verwaltungsgebäuden. Weitere Anwendungsbereiche sind Industriebetriebe, Handel und Gewerbe, etwa bei Produktionsbetrieben mit konstantem Prozesswärmebedarf, Brauereien, Molkereien oder Hotels.
2.1Erste Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit
Für eine erste, grobe Einschätzung lassen sich nach Herstellerangaben drei Faustregeln heranziehen. Erstens sollte die elektrische und thermische Leistung des BHKW so gewählt werden, dass die Wärmeleistung etwa 15 bis 35 % der bisher installierten Heizleistung deckt, abhängig vom Objekttyp: Bei Wohngebäuden liegt dieser Anteil eher bei 15 %, bei Krankenhäusern bei rund 30 %, bei Schwimmbädern mit ihrem hohen, ganzjährig gleichmäßigen Wärmebedarf bei bis zu 35 %. Zweitens braucht es einen tatsächlich gleichzeitigen, kontinuierlichen Bedarf an Strom und Wärme. Drittens liefert das Verhältnis von spezifischem Strompreis zu spezifischem Gaspreis einen groben Indikator für die Wirtschaftlichkeit:
| Verhältnis Strompreis : Gaspreis | Wirtschaftlichkeit |
|---|---|
| 1:1 | sehr unwahrscheinlich |
| 2:1 | mit Förderung möglich |
| 3:1 | wahrscheinlich |
| 4:1 | sehr wahrscheinlich |
Verhältnis Strompreis : Gaspreis
1:1
Wirtschaftlichkeit
sehr unwahrscheinlich
Verhältnis Strompreis : Gaspreis
2:1
Wirtschaftlichkeit
mit Förderung möglich
Verhältnis Strompreis : Gaspreis
3:1
Wirtschaftlichkeit
wahrscheinlich
Verhältnis Strompreis : Gaspreis
4:1
Wirtschaftlichkeit
sehr wahrscheinlich
Diese Faustregeln ersetzen keine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie eignen sich aber gut, um ein Objekt vorab grob einzuordnen, bevor eine Anlage im Detail nach der Jahresdauerlinie ausgelegt wird.
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3Betriebsweisen eines BHKW
Ein BHKW kann grundsätzlich auf zwei Arten gesteuert werden: an der Wärmenachfrage orientiert oder an der Stromnachfrage. Welche Betriebsweise sinnvoll ist, hängt von der Anlage, dem angeschlossenen Netz und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
3.1Wärmegeführter Betrieb
Beim wärmegeführten Betrieb bestimmt der Wärmebedarf, wann die Anlage läuft. Das BHKW wird so ausgelegt, dass es die Wärmegrundlast abdeckt, Spitzenlasten übernimmt ein separater Kessel. Der erzeugte Strom ist dabei ein Nebenprodukt, er wird eingespeist oder vor Ort selbst verbraucht, ohne dass die Stromnachfrage die Fahrweise beeinflusst.
Diese Betriebsweise ist mit Abstand die häufigste. Sie passt gut zu Objekten mit einer über das Jahr verteilten, aber schwankenden Wärmenachfrage, etwa Wohngebäuden, Nahwärmenetzen oder gewerblichen Liegenschaften und lässt sich technisch über eine einfache Zweipunkt-Regelung am Pufferspeicher umsetzen: Die Anlage startet, wenn die Speichertemperatur eine untere Grenze unterschreitet, und stoppt, wenn sie eine obere Grenze erreicht. Alternativ oder ergänzend dazu kann die Zu- und Abschaltung auch direkt über die Heizwasser-Rücklauftemperatur oder das Signal einer übergeordneten Leittechnik erfolgen.
In einem Heizkraftwerk oder größeren Wärmenetz versorgt das BHKW häufig nicht nur externe Abnehmer, sondern auch die eigene Anlagentechnik: Netz- und Umwälzpumpen oder zusätzliche Wärmepumpen im selben Wärmenetz laufen mit dem selbst erzeugten Strom. Weil dieser Eigenbedarf weitgehend parallel zum Wärmebedarf anfällt, liegt hier eine wärmegeführte Fahrweise besonders nahe.
3.2Stromgeführter Betrieb
Beim stromgeführten Betrieb bestimmt umgekehrt der Strombedarf die Fahrweise. Die Anlage wird nach einem bauseitigen Signal moduliert, etwa einer Netzbezugsregelung, einer Rückspeiseüberwachung oder aktuellen Vorgaben des Verteilnetzbetreibers. Ein Start erfolgt, wenn Strom gebraucht oder wirtschaftlich lohnend vermarktet werden kann, unabhängig vom aktuellen Wärmebedarf. Die dabei anfallende Wärme muss zeitgleich genutzt oder zwischengespeichert werden, was ausreichend groß dimensionierte Pufferspeicher voraussetzt.
In der Praxis wird diese Betriebsweise seltener eigenständig umgesetzt, weil sie üblicherweise eine ausreichend große Wärmesenke voraussetzt. Eine Ausnahme können Biogasanlagen sein, die unabhängig von einer Wärmenutzung überwiegend stromgeführt betrieben werden. Bei Anlagen, deren Wärme wirtschaftlich verwertet werden soll, wird eine stromgeführte Fahrweise dagegen meist erst dann sinnvoll, wenn ein zweites, wärmegeführtes Aggregat die Grundlast bereits deckt und ein zusätzliches Modul gezielt bei hohen Spitzenstrompreisen zugeschaltet wird.
3.3Kombinierter Betrieb
In der Praxis existiert ebenfalls eine kombinierte Fahrweise: Ein Grundlastaggregat läuft wärmegeführt, ein zweites, kleineres Aggregat wird stromgeführt zugeschaltet. Bei wirtschaftlich attraktiven Bedingungen, etwa bei hohen Börsenstrompreisen oder im Rahmen der eigenen Nutzung, wird das Aggregat eingeschaltet. Diese Kombination erfordert eine intelligente Betriebsführung, die Wärmebedarf, Speicherstände und Strompreissignale gemeinsam auswertet, bietet dafür aber die größte wirtschaftliche Flexibilität.
Technische Voraussetzung für all diese Fahrweisen ist ein ausreichend dimensionierter Wärmespeicher. Er entkoppelt die Wärmeerzeugung vom momentanen Bedarf, vermeidet häufiges Takten des Motors und ermöglicht dem BHKW, auch bei schwankendem Wärmebedarf über längere Zeiträume im Volllastbetrieb zu laufen. Über den Pufferspeicher lässt sich zudem gezielt vorproduzieren: Ein BHKW kann Wärme auf Vorrat erzeugen und dabei ein günstiges Stromvermarktungsfenster nutzen, solange der Speicher die zusätzliche Wärme noch aufnehmen kann. Wie wichtig ein ausreichend groß dimensionierter Puffer ist, zeigt sich am Start-Stopp-Verhältnis, das Hersteller für ihre Module vorgeben: Üblich sind eine Mindestlaufzeit von rund drei Stunden pro Start und ein Verhältnis von mindestens 3:1 zwischen Betriebsstunden und Starts pro Tag. Kürzere Intervalle sind betriebsbedingt möglich, erhöhen aber den Verschleiß an Motor, Startern und Pumpen. Als Wärmespeicher kann dabei auch das angeschlossene Wärmenetz selbst dienen: Wird es für eine kombinierte Fahrweise kurzzeitig auf einem leicht erhöhten Temperaturniveau betrieben oder gezielt vorab aufgeladen, wirkt das Netzvolumen faktisch wie ein zusätzlicher Pufferspeicher und schafft weiteren Spielraum für die Fahrweise.
3.4Kombination mit Wärmepumpen und Kesseln
Die in der Praxis am weitesten verbreitete Anlagenkombination ist die aus BHKW und Spitzenlastkessel: Das BHKW deckt die Grundlast, der Kessel springt bei kurzen, hohen Lastspitzen ein. In zunehmend mehr Anlagen kommt als drittes Element eine Wärmepumpe hinzu. Sie kann in der Übergangszeit einen Teil der Grundlast übernehmen, wenn der Wärmebedarf für einen wirtschaftlichen BHKW-Betrieb zu gering wäre, oder sie kann gezielt mit dem selbst erzeugten BHKW-Strom betrieben werden. So lässt sich ein Teil der Wärmeerzeugung elektrifizieren, ohne auf die hohen Vollbenutzungsstunden eines gut ausgelegten BHKW zu verzichten.
3.5Eigenverbrauch als wirtschaftlicher Faktor
Unabhängig von der gewählten Betriebsweise wirkt sich aus, wie der erzeugte Strom genutzt wird. Selbst verbrauchter Strom verhindert einen Netzbezug von Strom zu höheren Kosten. Je größer der Eigenverbrauchsanteil, desto wirtschaftlicher läuft die Anlage in aller Regel.
Bei einem Gewerbebetrieb oder einem Schwimmbad mit ganzjährig hohem, gleichmäßigem Strom- und Wärmebedarf lässt sich der erzeugte Strom häufig fast vollständig direkt vor Ort verbrauchen. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit spürbar, weil kein nennenswerter Anteil zum niedrigeren Marktwert eingespeist werden muss.
Bei Wohngebäuden liegt der Fall anders, weil der erzeugte Strom nicht automatisch dem eigenen Betrieb zugutekommt, sondern an die Bewohner verkauft werden müsste. Ein Verkauf an Mieter ist in aller Regel nur über ein Mieterstrommodell möglich. Die seit 2024 verfügbare gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist dagegen ausdrücklich nur für Strom aus Photovoltaikanlagen vorgesehen, KWK-Anlagen sind davon ausgenommen. Weil sich ein hoher Eigenverbrauchsanteil bei Wohngebäuden dadurch schwerer erreichen lässt als bei einem Gewerbebetrieb, kann hier ein kombinierter Betrieb attraktiver sein als eine reine, groß dimensionierte Grundlastauslegung: Ein kleineres, wärmegeführtes Grundlastaggregat sichert die Wärmeversorgung zuverlässig ab, zusätzliche Erlöse kommen eher über Direktvermarktung und KWK-Zuschlag zustande als über Eigenverbrauch.
3.6Auslegung nach der Jahresdauerlinie
Unabhängig von der gewählten Betriebsweise wird die elektrische und thermische Leistung eines BHKW anhand der geordneten Jahresdauerlinie des Wärmebedarfs ausgelegt: Der Wärmebedarf eines Jahres wird nach Größe absteigend sortiert aufgetragen, nicht chronologisch. Das BHKW deckt darunter einen Sockel ab, ein Spitzenlastkessel übernimmt die kurzen, hohen Lastspitzen.
Der grundsätzliche Zusammenhang dahinter lässt sich unabhängig von einer konkreten Anlagengröße am folgenden Regler nachvollziehen: Je größer das BHKW gegenüber der Spitzenlast dimensioniert wird, desto mehr Wärmebedarf deckt es zwar ab, desto seltener läuft es aber noch mit voller Nennleistung, wodurch die Volllaststunden pro Jahr sinken. Ein kleiner dimensioniertes BHKW erreicht umgekehrt deutlich mehr Volllaststunden, deckt dafür aber einen geringeren Anteil des Jahreswärmebedarfs ab.
Zusammenhang zwischen BHKW-Auslegung und Volllaststunden
Volllaststunden/Jahr, bei 45 %
≈ 4.568 h
Wärmedeckung, bei 45 %
≈ 89 %
Je größer das BHKW gegenüber der Spitzenlast ausgelegt wird, desto mehr Wärmebedarf deckt es ab, desto seltener läuft es aber mit voller Nennleistung:
Für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage ist deshalb nicht die maximale Leistung entscheidend, sondern eine Auslegung, die genügend Volllaststunden bei vertretbarem Kapitaleinsatz erreicht.
4Vergütung des KWK-Stroms
Grundsätzlich rentiert sich der erzeugte Strom einer KWK-Anlage auf zwei Arten: Er wird innerhalb des Objekts selbst verbraucht oder an Dritte verkauft, etwa im Rahmen eines Mieterstrommodells, und erspart damit den sonst nötigen Zukauf von Netzstrom. Die zweite Möglichkeit betrifft die Einspeisung ins öffentliche Netz mit einer entsprechenden Vergütung.
Für die Einspeisung ins Netz gibt es zusätzlich zum erzielten Strompreis den KWK-Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), in geringerem Umfang steht er auch für selbst verbrauchten oder an Dritte im Objekt gelieferten Strom zu. Anders als die klassische Einspeisevergütung von Photovoltaikanlagen ist der KWK-Zuschlag kein über eine konstante Zeit fester Satz: Seine Höhe richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlage, zudem ist er auf eine bestimmte Zahl an Vollbenutzungsstunden (VBH) des BHKWs begrenzt, die sich rein bilanziell berechnen:
Die VBH weichen dadurch bewusst von den tatsächlichen Betriebsstunden ab, weil ein BHKW meist im Teillastbetrieb läuft.
Ein BHKW mit 100 kW elektrischer Leistung, das im Jahr 500.000 kWh Strom erzeugt, kommt auf 5.000 Vollbenutzungsstunden, selbst wenn es aufgrund von Teillastbetrieb deutlich länger als 5.000 Stunden tatsächlich gelaufen ist.
Wie der marktbezogene Teil der Vergütung für eingespeisten Strom zustande kommt, hängt wiederum von der elektrischen Leistung der Anlage ab: Kleinere Anlagen können ihn zu einem festen, vierteljährlich festgelegten Preis abgeben, dem sogenannten üblichen Preis. Größere Anlagen müssen ihn selbst oder über einen Dienstleister an der Strombörse verkaufen, die sogenannte Direktvermarktung.
Wie der Strom verkauft wird: zwei Wege ab 100 kW elektr. Leistung
KWK-Zuschlag + Üblicher Preis
- Fester Preis je Quartal, orientiert am EEX-Baseloadpreis
- Keine eigene Vermarktungsaktivität nötig
- Keine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit der Anlage
KWK-Zuschlag + Direktvermarktung
- Verkauf selbst oder über einen Direktvermarkter an der Strombörse
- Meist fernsteuerbare Anlage erforderlich
- Ab 500 kW zusätzlich Teilnahme an KWK-Ausschreibungen
Im Folgenden wird zunächst der KWK-Zuschlag im Detail erklärt, der unabhängig vom Vermarktungsweg für jede Anlage gilt, anschließend üblicher Preis und Direktvermarktung.
4.1Der KWK-Zuschlag nach dem KWKG
Der KWK-Zuschlag wird unabhängig davon gewährt, auf welchem Weg der Strom genutzt wird.
Zulassung durch das BAFA
Voraussetzung für den KWK-Zuschlag ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ohne Zulassungsbescheid zahlt der Netzbetreiber keinen Zuschlag aus, unabhängig davon, ob die Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt.
- 1
Antrag stellen
Über das elektronische Portal ELAN-K2, spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Inbetriebnahme folgenden Jahres. Bei verspäteter Antragstellung erfolgt die Zulassung erst rückwirkend zum 1. Januar des Antragsjahres.
- 2
Prüfung durch das BAFA
Das BAFA prüft, ob die Anlage alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, seit April 2025 zusätzlich einen CO2-Grenzwert und den Ausschluss von Heizöl als Brennstoff.
- 3
Zulassungsbescheid
Das BAFA erteilt den Zulassungsbescheid, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Er ist die formale Voraussetzung für jede weitere Zuschlagszahlung.
- 4
Auszahlung durch den Netzbetreiber
Der zuständige Stromnetzbetreiber zahlt den KWK-Zuschlag erst nach Vorlage des Zulassungsbescheids aus.
Höhe und Dauer des Zuschlags
Die Höhe des KWK-Zuschlags richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlage und danach, ob der Strom eingespeist oder vor Ort verbraucht wird. Für Strom, der vor Ort genutzt wird, fällt der Zuschlag jeweils niedriger aus als für eingespeisten Strom:
| Elektrische Leistung | Zuschlag für eingespeisten Strom | Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts |
|---|---|---|
| bis 50 kW | 8 Cent/kWh | 4 Cent/kWh |
| über 50 bis 100 kW | 6 Cent/kWh | 3 Cent/kWh |
| über 100 bis 250 kW | 5 Cent/kWh | 2 Cent/kWh |
| über 250 bis 500 kW | 4,4 Cent/kWh | 1,5 Cent/kWh |
| über 500 kW bis 50 MW | Zuschlag wird über die KWK-Ausschreibung bestimmt | – |
Elektrische Leistung
bis 50 kW
Zuschlag für eingespeisten Strom
8 Cent/kWh
Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts
4 Cent/kWh
Elektrische Leistung
über 50 bis 100 kW
Zuschlag für eingespeisten Strom
6 Cent/kWh
Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts
3 Cent/kWh
Elektrische Leistung
über 100 bis 250 kW
Zuschlag für eingespeisten Strom
5 Cent/kWh
Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts
2 Cent/kWh
Elektrische Leistung
über 250 bis 500 kW
Zuschlag für eingespeisten Strom
4,4 Cent/kWh
Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts
1,5 Cent/kWh
Elektrische Leistung
über 500 kW bis 50 MW
Zuschlag für eingespeisten Strom
Zuschlag wird über die KWK-Ausschreibung bestimmt
Zuschlag für Verbrauch innerhalb des Objekts
–
Überschreitet eine Anlage die Grenze einer Leistungsklasse, wird der Zuschlag anteilig berechnet: Eine 150-kW-Anlage erhält beispielsweise für die ersten 50 kW den Satz von 8 Cent/kWh und für die restlichen 100 kW den Satz von 6 Cent/kWh.
In der Klasse bis 50 kW kommt es zusätzlich darauf an, ob die Anlage bereits besteht oder neu errichtet wird: Die 8 beziehungsweise 4 Cent/kWh aus der Tabelle gelten für bereits bestehende Anlagen, das ist der allgemeine Satz nach § 7 Absatz 1 und 2 KWKG. Für neu errichtete Anlagen bis 50 kW tritt automatisch eine eigene Sonderregelung nach § 7 Absatz 3a KWKG an dessen Stelle, die die Sätze verdoppelt: 16 Cent/kWh bei Einspeisung und 8 Cent/kWh für Strom, der direkt genutzt wird. Gerade für neu errichtete BHKWs in Wohngebäuden ist diese Sonderregelung häufig der wirtschaftlich entscheidende Faktor.
Neue Anlagen erhalten den Zuschlag für insgesamt 30.000 Volllaststunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs, modernisierte und nachgerüstete Anlagen erhalten je nach Umfang der Modernisierungskosten ein reduziertes Kontingent.
Begrenzung der Vollbenutzungsstunden
Seit der KWKG-Novelle 2020 gilt zusätzlich zur Gesamtförderdauer eine jährliche Obergrenze, wie viele Vollbenutzungsstunden pro Kalenderjahr überhaupt noch durch den KWK-Zuschlag bezuschusst werden. Diese Grenze gilt unabhängig vom Inbetriebnahmejahr der Anlage und sinkt seither in festen Schritten:
| Jahr | Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr |
|---|---|
| ab 2021 | 5.000 |
| ab 2023 | 4.000 |
| ab 2025 | 3.500 |
| ab 2026 | 3.300 |
| ab 2027 | 3.100 |
| ab 2028 | 2.900 |
| ab 2029 | 2.700 |
| ab 2030 | 2.500 |
Jahr
ab 2021
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
5.000
Jahr
ab 2023
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
4.000
Jahr
ab 2025
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
3.500
Jahr
ab 2026
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
3.300
Jahr
ab 2027
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
3.100
Jahr
ab 2028
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
2.900
Jahr
ab 2029
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
2.700
Jahr
ab 2030
Vollbenutzungsstunden je Kalenderjahr
2.500
Stunden oberhalb dieser Grenze lassen sich weiterhin betreiben, werden aber weder vergütet noch auf die Gesamtförderdauer der Anlage angerechnet. Der Gesetzgeber verfolgt damit ausdrücklich das Ziel, einen Anreiz zur flexiblen statt zur durchgehenden Fahrweise zu setzen, was unmittelbar an die im vorigen Kapitel beschriebene kombinierte Betriebsweise anschließt.
Negative Strompreise
Für Zeiträume, in denen der Spotmarktpreis in der Day-Ahead-Auktion null oder negativ ist, sinkt der Anspruch auf den KWK-Zuschlag nach § 7 Absatz 5 KWKG auf null. Die Regelung betrifft Anlagen über 50 kW elektrischer Leistung, Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW sind davon ausgenommen. Anders als in älteren Fassungen des Gesetzes zählen diese Nullstunden seit der Novelle 2020 nicht mehr negativ auf die Gesamtförderdauer der Anlage.
Wie relevant diese Regelung inzwischen ist, zeigt die Entwicklung der Stundenzahl mit negativen Day-Ahead-Preisen in den vergangenen Jahren:
| Jahr | Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen |
|---|---|
| 2021 | 139 |
| 2022 | 69 |
| 2023 | 301 |
| 2024 | 457 |
| 2025 | 573 |
Jahr
2021
Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen
139
Jahr
2022
Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen
69
Jahr
2023
Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen
301
Jahr
2024
Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen
457
Jahr
2025
Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen
573
Seit 2023 hat sich die Zahl der betroffenen Stunden damit mehr als verdoppelt, 2025 lagen die Day-Ahead-Preise bereits in rund 6,5 % aller Stunden des Jahres bei null oder darunter.
Betreiber betroffener Anlagen müssen die in diesen Zeiträumen erzeugten Strommengen bis zum 31. März des Folgejahres an das BAFA und den zuständigen Netzbetreiber melden. Welche Stunden im Einzelnen betroffen waren, veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber monatlich. Diese Regel ist eine eigenständige KWKG-Vorschrift und unabhängig von den 2025 mit dem Solarspitzengesetz geänderten Regeln zu negativen Preisen im EEG, die ausschließlich Wind-, Solar- und Biogasanlagen mit Marktprämie betreffen.
4.2Vermarktung des Stroms: Direktvermarktung oder üblicher Preis
Wie der Strom verkauft wird, hängt von der elektrischen Leistung der Anlage ab, mit der bereits erwähnten Grenze bei 100 kW.
Direktvermarktungspflicht
Ab einer elektrischen Leistung von 100 kW sind Betreiber zur Direktvermarktung verpflichtet: Der erzeugte Strom wird nicht mehr kaufmännisch an den Netzbetreiber abgegeben, sondern selbst oder über einen Direktvermarkter an der Strombörse gehandelt. Anlagen über 500 kW bis 50 MW müssen zusätzlich an den KWK-Ausschreibungen teilnehmen, deren Modalitäten die KWK-Ausschreibungsverordnung regelt.
Ein Direktvermarkter übernimmt in der Praxis die Börsenvermarktung, bietet häufig zusätzliche Erlösmöglichkeiten wie eine strompreisoptimierte Fahrweise oder die Vermarktung von Regelleistung an und benötigt dafür in der Regel eine fernsteuerbare Anlage. Das entspricht demselben Prinzip, das auch für Fahrplanmanagement und Einsatzplanung gilt: Die Anlage wird nicht mehr nur nach dem eigenen Wärme- oder Strombedarf gefahren, sondern zusätzlich nach Marktsignalen.
Üblicher Preis als Alternative bis 100 kW
Anlagen bis 100 kW elektrischer Leistung können anstelle der Direktvermarktung den sogenannten üblichen Preis in Anspruch nehmen. Er orientiert sich am durchschnittlichen Baseload-Preis der Strombörse EEX des jeweils vorangegangenen Quartals und wird für die Einspeisung im Folgequartal angesetzt. Der übliche Preis ist damit eine standardisierte, indexbasierte Alternative zur individuellen Vermarktung, ohne eigene Handelsaktivität des Betreibers.
Für das zweite Quartal 2026 lag der übliche Preis bei rund 9,5 Cent je Kilowattstunde, im Schnitt der letzten anderthalb Jahre bei etwa 9,2 Cent. Historisch schwankte er deutlich stärker: 2022 erreichte er in einem Quartal über 37 Cent je Kilowattstunde, 2020 lag er zeitweise unter 4 Cent.
Kurz beantwortet
Wo wird ein BHKW typischerweise eingesetzt
Ein BHKW eignet sich vor allem für Objekte mit gleichzeitigem und über weite Teile des Jahres kontinuierlichem Bedarf an Strom und Wärme. In der Praxis sind das vor allem drei Bereiche: die Nah- und Fernwärme, etwa bei Wohnsiedlungen, Quartieren und Contracting, der kommunale Bereich, etwa Krankenhäuser, Schulzentren und Schwimmbäder, sowie Industrie, Handel und Gewerbe mit konstantem Prozesswärmebedarf.
Wie werden Vollbenutzungsstunden berechnet
Vollbenutzungsstunden ergeben sich, indem die im Kalenderjahr erzeugte Strommenge durch die elektrische Nennleistung der Anlage laut Datenblatt geteilt wird. Sie weichen dadurch bewusst von den tatsächlichen Betriebsstunden ab, weil ein BHKW meist im Teillastbetrieb läuft: Eine 100-kW-Anlage, die im Jahr 500.000 kWh erzeugt, kommt rechnerisch auf 5.000 Vollbenutzungsstunden.
Wie wird ein BHKW üblicherweise betrieben
Die meisten BHKW werden wärmegeführt betrieben: Die Anlage deckt die Wärmegrundlast ab, Spitzenlasten übernimmt ein separater Kessel. Der erzeugte Strom ist dabei ein Nebenprodukt. Eine rein stromgeführte Fahrweise ist vor allem dort verbreitet, wo die Abwärme ohnehin nicht wirtschaftlich genutzt wird, etwa bei Biogasanlagen mit Notkühlung. In der Objekt- und Wärmenetzversorgung ist dagegen eine kombinierte Fahrweise mit einem wärmegeführten Grundlastaggregat und einem zusätzlichen, stromgeführt zugeschalteten Modul verbreitet.
Wie hoch ist der KWK-Zuschlag und wie lange wird er gezahlt
Die Höhe richtet sich nach der elektrischen Leistung der Anlage und danach, ob der Strom eingespeist oder selbst verbraucht wird, eingespeister Strom wird höher vergütet. Neue Anlagen erhalten den Zuschlag für insgesamt 30.000 Volllaststunden ab Aufnahme des Dauerbetriebs. Zusätzlich gilt seit 2020 eine jährliche Obergrenze der förderfähigen Vollbenutzungsstunden, die seither schrittweise von 5.000 auf 3.500 Stunden im Jahr 2025 gesunken ist und bis 2030 weiter auf 2.500 Stunden sinkt.
Ab wann muss KWK-Strom direkt vermarktet werden
Ab einer elektrischen Leistung von 100 kW besteht eine Direktvermarktungspflicht, der Strom wird dann an der Strombörse gehandelt statt kaufmännisch an den Netzbetreiber abgegeben. Anlagen bis 100 kW können alternativ den sogenannten üblichen Preis nutzen, einen quartalsweise festgelegten Indexpreis auf Basis des EEX-Baseloadpreises. Anlagen über 500 kW nehmen zusätzlich an den KWK-Ausschreibungen teil.
Was passiert bei negativen Strompreisen
Ist der Day-Ahead-Spotmarktpreis null oder negativ, entfällt der KWK-Zuschlag für diesen Zeitraum vollständig, das betrifft Anlagen über 50 kW. Seit der KWKG-Novelle 2020 zählen diese Stunden aber nicht mehr negativ auf die Gesamtförderdauer der Anlage. Betreiber müssen die betroffenen Strommengen jährlich bis 31. März an BAFA und Netzbetreiber melden.
Vorbereiten statt nur reagieren.
