1Woher dynamische Strompreise kommen
Die meisten Endkunden haben heute einen Stromvertrag mit festen Preisen: ein fester Arbeitspreis je Kilowattstunde und ein fester Grundpreis pro Monat. Daneben gibt es seit einiger Zeit den dynamischen Stromtarif, bei dem der Arbeitspreis nicht fest vereinbart, sondern stündlich oder viertelstündlich wechselnd ist. Grundlage dafür ist das EnWG. Die Motivation des Gesetzgebers dahinter ist, Endkunden die Möglichkeit zu geben, ihren Verbrauch stärker an der tatsächlichen Marktsituation auszurichten.
Die Preise eines dynamischen Stromtarifs orientieren sich meistens an der Day-Ahead-Auktion an der Strombörse EPEX Spot. Dort wird der Preis für jede Viertelstunde des Folgetags gehandelt, abhängig von erwarteter Erzeugung und Nachfrage. Bei hoher Solar- oder Windeinspeisung sinkt der Preis, teilweise bis ins Negative. Ist die Nachfrage hoch und wenig erneuerbare Erzeugung verfügbar, steigen die Preise entsprechend an.
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten nach §41a EnWG verpflichtet, mindestens einen dynamischen Tarif anzubieten. Seit Oktober 2025 wird der Day-Ahead-Preis zusätzlich im Viertelstundentakt statt im bisherigen Stundentakt gebildet, die Preisauflösung ist damit feiner geworden. Wer seinen Verbrauch gezielt in günstige Fenster verlagert, kann von den Schwankungen profitieren. Hohe Stromverbräuche in entsprechend teuren Zeitfenstern können die Stromkosten aber auch stark ansteigen lassen.
An einem sonnigen Frühlingstag kann der Day-Ahead-Preis zur Mittagszeit bei null oder leicht negativ liegen, während er am frühen Abend, wenn die PV-Einspeisung sinkt und der Verbrauch steigt, auf 20 Cent oder mehr klettert. Ein Verbrauch, der sich von Abend auf Mittag verschieben lässt, etwa das Laden eines E-Autos, profitiert direkt von diesem Unterschied.
1.1Wie sich der Strompreis zusammensetzt
Der an der Strombörse gehandelte Preis ist nur der Einkaufsanteil des Strompreises. Bei einem dynamischen Tarif reichen die meisten Stromanbieter diesen Preis direkt oder mit einem kleinen Aufschlag an den Kunden durch. Hinzu kommen weitere Bestandteile, die unabhängig vom Tarifmodell anfallen:
Wie sich der Strompreis zusammensetzt (Durchschnitt 2026)
Nur der Anteil der Energiebeschaffung schwankt bei einem dynamischen Tarif mit der Börse. Der Endkundenpreis ist dadurch insgesamt volatiler als bei einem Festpreisvertrag. Wie das folgende Kapitel zeigt, kann ein variables Netzentgelt nach §14a EnWG diese Schwankung zusätzlich verstärken, weil dann auch ein Teil der Netzentgelte nicht mehr konstant ist, sondern von Tageszeit oder Netzsituation abhängt.
1.2Welcher Spotpreis zählt: Day-Ahead, Intraday und Terminmarkt
Mit "dem Spotpreis" ist in der Regel der Day-Ahead-Preis gemeint, es gibt aber mehrere Handelsstufen an der Strombörse, die unterschiedliche Zwecke erfüllen:
- Day-Ahead-Markt: Auktion am Vortag für jede Viertelstunde des Folgetags, Handelsschluss mittags. Dynamische Tarife beziehen sich in aller Regel auf diesen Preis.
- Intraday-Markt: fortlaufender Handel am Liefertag selbst, genutzt, um kurzfristige Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlicher Erzeugung oder Verbrauch auszugleichen.
- Terminmarkt: Handel von Lieferungen Monate bis Jahre im Voraus, das mit Abstand größte gehandelte Volumen und die Grundlage für die meisten klassischen Festpreisverträge.
Wie stark der Day-Ahead-Preis allein innerhalb eines Tages schwanken kann, zeigt ein beispielhafter Tagesverlauf:
Day-Ahead-Preis an einem beispielhaften Tag
1.3Voraussetzung: ein intelligentes Messsystem
Um einen dynamischen Tarif überhaupt nutzen zu können, braucht es ein intelligentes Messsystem, das den Verbrauch viertelstundenscharf erfasst und an den Lieferanten übermittelt. Eine klassische Moderne Messeinrichtung ohne Kommunikationseinheit reicht dafür nicht aus. Der Rollout läuft seit Jahren schrittweise nach Letztverbraucherkategorien, bei größeren Anschlüssen ist er bereits weiter fortgeschritten als bei kleinen. Wer eine Anlage auf einen dynamischen Tarif umstellen will, sollte deshalb zuerst prüfen, ob am Netzanschluss schon ein entsprechendes Messsystem verbaut ist oder einzubauen ist.
2Variable Netzentgelte schon heute nutzen
Reduzierte Netzentgelte sind nach §14a EnWG nicht an einen dynamischen Stromtarif gekoppelt, sondern an eine steuerbare Verbrauchseinrichtung: ein entsprechendes Gerät oberhalb von 4,2 Kilowatt elektrischer Anschlussleistung. Betroffen sind Anlagen, die seit dem 1. Januar 2024 installiert wurden. Eine vollständige Abschaltung findet dabei nicht statt, nur eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Leistungsaufnahme. Folgende Geräte können als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet werden:
| Gerät | Typischer Einsatzbereich |
|---|---|
| Wärmepumpe | Raum- und Warmwasserwärmeerzeugung |
| Wallbox / Ladepunkt | Laden von Elektrofahrzeugen |
| Batteriespeicher | Solarstrom zwischenspeichern |
| Klimaanlage | Raumkühlung |
Gerät
Wärmepumpe
Typischer Einsatzbereich
Raum- und Warmwasserwärmeerzeugung
Gerät
Wallbox / Ladepunkt
Typischer Einsatzbereich
Laden von Elektrofahrzeugen
Gerät
Batteriespeicher
Typischer Einsatzbereich
Solarstrom zwischenspeichern
Gerät
Klimaanlage
Typischer Einsatzbereich
Raumkühlung
Als Gegenleistung für diese Steuerbarkeit stehen nach der Festlegung der Bundesnetzagentur drei Module zur Wahl. Die konkreten Beträge sind dabei vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber abhängig.
2.1Modul 1: pauschale Reduzierung
Modul 1 ist die einfachste Option: eine feste, jährliche Entlastung, unabhängig davon, wie oft der Netzbetreiber tatsächlich eingreift. Es wird ohne zusätzlichen Zähler angewendet und eignet sich für Betreiber, die ihren Netzbezug nicht ohnehin schon granular erfassen.
Netz Leipzig, 2026: pauschale Zahlung von 99,40 Euro netto (118,29 Euro brutto) je Jahr.
2.2Modul 2: prozentual reduzierter Arbeitspreis
Modul 2 setzt einen separaten Zähler voraus und ersetzt den regulären Arbeitspreis durch einen dauerhaft reduzierten Satz, ohne eigenen Grundpreis. Hierbei ist zu beachten, dass durch den zusätzlichen Zählpunkt beispielsweise das Nutzen von PV-Strom für die eigene Wärmepumpe oder Wallbox nicht mehr möglich ist.
Netz Leipzig, 2026: reduzierter Arbeitspreis 1,72 Cent je Kilowattstunde netto (2,05 Cent brutto), kein Grundpreis.
2.3Modul 3: zeitvariables Netzentgelt
Modul 3 ergänzt Modul 1 um eine zeitliche Komponente: Der Arbeitspreis unterscheidet sich je nach Tarifstufe, Standard-, Hochlast- oder Niedriglasttarifstufe. Die Zeitfenster gelten dabei nicht zwingend das ganze Jahr über, sondern können sich von Quartal zu Quartal unterscheiden.
Beispiel Netz Leipzig: Zeitfenster Modul 3 (1. und 4. Quartal, 2026)
Erfahrungsgemäß sind die Preissprünge in den Netzentgelten bei kleineren, oft städtischen Verteilnetzbetreibern etwas geringer. Bei Netzbetreibern mit ländlich geprägtem Netzgebiet können die Unterschiede durchaus bis zu 10 Cent je Kilowattstunde ausmachen.
3Wenn man es kombiniert: Flexibilität bei Bezug und Netzentgelt
Einzeln betrachtet sind dynamischer Tarif und variables Netzentgelt zwei getrennte Regelungen. In der Praxis wirken sie aber auf denselben Betreiber gleichzeitig: Wer Strom bezieht, zahlt einen volatilen Arbeitspreis nach Day-Ahead-Preis und kann gleichzeitig von einem zeitvariablen Netzentgelt nach Modul 3 profitieren, wenn beide Signale in dieselbe Richtung zeigen.
Diese Kombination erhöht die Volatilität, der ein Betreiber beim Strombezug ausgesetzt ist.
| Fahrweise | Auswirkung der Kombination |
|---|---|
| aktiv an Preisen und Netzsignalen ausgerichtet | niedrigere Bezugskosten in günstigen Stunden durch den dynamischen Tarif, zusätzlich verstärkt durch die Netzentgeltreduzierung in denselben oder ähnlichen Zeitfenstern |
| unverändert nach festen Zeitplänen | dieselbe Volatilität wirkt nur als zusätzliches Risiko, ohne dass ihr ein Nutzen gegenübersteht |
Fahrweise
aktiv an Preisen und Netzsignalen ausgerichtet
Auswirkung der Kombination
niedrigere Bezugskosten in günstigen Stunden durch den dynamischen Tarif, zusätzlich verstärkt durch die Netzentgeltreduzierung in denselben oder ähnlichen Zeitfenstern
Fahrweise
unverändert nach festen Zeitplänen
Auswirkung der Kombination
dieselbe Volatilität wirkt nur als zusätzliches Risiko, ohne dass ihr ein Nutzen gegenübersteht
Ob sich die Kombination für einen Betreiber lohnt, hängt damit vor allem davon ab, ob die Anlage auf Preis- und Netzsignale reagieren kann. Eine manuell gesteuerte Anlage kann diese Signale kaum in der nötigen Geschwindigkeit verarbeiten, eine automatisierte Fahrweise dagegen reagiert viertelstundenscharf auf Preis und Netzsituation gleichzeitig.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem AgNES-Verfahren (Allgemeine Netzentgeltsystematik) im Mai 2025 eine umfassendere Reform der Netzentgeltstruktur eingeleitet. Ziel ist eine stärker zeitlich und lastabhängig differenzierte Entgeltstruktur, die künftig nicht nur steuerbare Verbrauchseinrichtungen, sondern auch Einspeiser, Speicher und Prosumer stärker an den tatsächlichen Netzkosten beteiligt. Die Einführung ist frühestens ab 2029 vorgesehen, aktuell läuft die Konsultationsphase mit den Branchenverbänden.
Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober 2026 die MiSpeL-Regeln für Speicher und bidirektionales Laden final beschlossen. Dadurch wird es möglich, einen Batteriespeicher zusätzlich zur Eigenerzeugung auch mit Netzstrom zu laden, um vorausschauend hohe Preisphasen zu umschiffen.
Wie ein solcher Ladevorgang aussehen kann, zeigt ein beispielhafter Tagesverlauf, bei dem ein Speicher gezielt im günstigen Fenster des Endkundenpreises aus dem Netz lädt:
Speicher lädt gezielt im günstigen Fenster des Endkundenpreises aus dem Netz
Am Abend, wenn der Endkundenpreis durch die Hochlasttarifstufe und den Day-Ahead-Abendpeak sein Tageshoch erreicht, entlädt sich der Speicher wieder leicht und speist den zuvor günstig geladenen Strom zurück ins Netz ein. Die Entladung bleibt dabei moderat, sodass ein Teil der Kapazität für den nächsten Ladezyklus am folgenden Mittag erhalten bleibt.
Kurz beantwortet
Woher kommt der Preis eines dynamischen Stromtarifs
Der Preis richtet sich nach der Day-Ahead-Auktion der Strombörse EPEX Spot, an der die Preise für jede Viertelstunde des Folgetags gehandelt werden. Seit Oktober 2025 gilt dabei ein Viertelstundentakt statt des vorherigen Stundentakts.
Seit wann müssen Lieferanten dynamische Tarife anbieten
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Stromlieferanten nach §41a EnWG verpflichtet, mindestens einen dynamischen Tarif anzubieten. Voraussetzung für die Nutzung ist ein intelligentes Messsystem am Netzanschluss.
Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung
Ein elektrisches Gerät ab 4,2 Kilowatt Anschlussleistung, dessen Leistung der Verteilnetzbetreiber bei einem Netzengpass vorübergehend reduzieren darf, etwa eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder ein Batteriespeicher. Im Gegenzug gelten nach §14a EnWG reduzierte Netzentgelte.
Welche drei Module gibt es bei §14a EnWG
Modul 1 ist eine pauschale, feste jährliche Entlastung ohne zusätzlichen Zähler. Modul 2 ersetzt den Arbeitspreis dauerhaft durch einen reduzierten Satz und benötigt einen separaten Zähler. Modul 3 ergänzt Modul 1 um zeitvariable Arbeitspreise nach Standard-, Hochlast- und Niedriglasttarifstufe.
Woraus setzt sich der Strompreis zusammen
Aus der Energiebeschaffung an der Börse, den Netzentgelten inklusive Messstellenbetrieb sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Nur der Anteil der Energiebeschaffung schwankt bei einem dynamischen Tarif mit der Börse.
Vorbereiten statt nur reagieren.
